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Verbindliche Rahmenbedingungen für alle Sitzungen
Kulanzregelungen für besondere Ausnahmefälle / Ausfallhonorar:
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Im Ausnahmefall (und nur dann) ist es möglich, einen Termin nach Absprache rechtzeitig abzusagen (eine Woche vorher). Es ist dann nach Absprache keine Zahlung fällig. Anrufbeantworter, SMS oder email genügt nicht!
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Wird ein Termin kurzfristiger nach Absprache abgesagt, kostet es 15,- €.
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Wird ein Termin erst innerhalb von 48 h vorher nach Absprache abgesagt, wird das volle Honorar erhoben. Dasselbe gilt bei Nicht-Erscheinen ohne Absage.
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Es besteht die Möglichkeit, einen Termin nach Absprache zu verschieben, es wird dann kein zusätzliches Ausfallhonorar berechnet.
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Bei zu-spät-Kommen (sollte prinzipiell nicht vorkommen!), kann die Sitzung evtll. zum Stundensatz verlängert werden
Preise:
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